KARATE CLUB BIRKENFELD e.V.
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Hygiene- und Verhaltensregeln im Karate-Training

Grundlagen:
  • Ein- und Ausgang der Sporthalle zum Karate-Training sind getrennt, damit sich ankommende und die Halle verlassende Sportler/innen nicht auf engem Raum (z.B. in den Fluren) begegnen. Eingang ist die Tür an der Treppe. Ausgang ist die kleine Tür in der Gymnastikhalle.
  • Hygiene-Utensilien sind vorhanden (v.a. Desinfektionsmittel, Reinigungstücher, Küchentücher, Ersatz-Mund-Nasenschutz)
  • Umkleideräume und Duschen werden nicht genutzt!
  • Alle Trainingsteilnehmer/innen (Trainer/innen, Sportler/innen, ggf. Gäste, z.B. Gasttrainier, Prüfer) werden mit Name, Vorname, Datum und Uhrzeit der Trainingsstunde dokumentiert.

Organisation:
  • Die Größe der Trainingsgruppen ist so gestaltet, dass – bezogen auf die Trainingsfläche ausreichend Platz für alle Sportler/innen ist und die jeweilige Corona-Verordnung der Landesregierung eingehalten wird.
  • Weitere Personen (z.B. Eltern) können dem Training nur in besonderen Ausnahmefällen, nach vorheriger Vereinbarung beiwohnen – und nur in dem Fall, dass die maximal mögliche Personenzahl im Trainingsraum nicht überschritten wird.
  • Zwischen den einzelnen Trainingseinheiten ist ausreichend Zeit, um den genutzten Hallenbereich und auch die evtl. verwendeten Trainingsgeräte zu desinfizieren/reinigen.
  • Die Toilettenräumlichkeiten dürfen nur von jeweils einer Person betreten werden. Nach der Toilettennutzung erfolgt Reinigung und Desinfektion.
  • Trainingsraum: Sofern die Witterung es zulässt, wird u.a. durch offene Türen für ausreichend Durchlüftung während des Trainings gesorgt.
  • Alle Sportler erscheinen bereits in Sportkleidung (Karate-Anzug) und bringen ihren eigenen Mund-Nasenschutz mit zum Training

Verhaltensregeln:
  • Begrüßung und Verabschiedung unter den Trainingsteilnehmer/innen erfolgt ohne jeden körperlichen Kontakt (kein Händeschütteln, keine Umarmungen, kein Abklatschen etc.).
  • Vor dem Training treffen sich die Sportler vor der Eingangstür und warten vor der Halle, bis ihnen ein/er Trainer/in Einlass gewährt. Dabei sind Mindestabstände (1,50 m, Ausnahme: zusammengehörende Familienmitglieder) einzuhalten und Mund-Nasenschutz zu tragen.
  • Beim Betreten der Sporthalle und beim Gang bis in den Trainingsraum ist Mund-Nasenschutz zu tragen und es sind die Mindestabstände einzuhalten.
  • Vor dem Betreten des eigentlichen Trainingsraumes sind ALLE Trainer/innen und Sportler/innen angehalten, ihre Hände zu desinfizieren.
  • Erst direkt vor Trainingsbeginn dürfen die Mund-Nasen-Schutze unter Einhaltung der Abstandsregeln abgelegt werden (z.B. auf die Sporttasche) oder während des Trainings im Karateanzug aufbewahrt werden.
  • Während des Trainings verzichten die Trainer auf den im Kampfsport üblichen häufigeren Partnerwechsel.
  • Nach dem Training ist zuerst unter Einhaltung von Mindestabständen der Mund-Nasenschutz wieder anzulegen.
  • Die Teilnehmer verlassen dann den Trainingsraum durch die Außentür unter Einhaltung des Mindestabstands.

Allgemeiner, wichtiger Hinweis:
  • Sportler/innen und Trainer/innen, die Krankheitssymptome - völlig unabhängig, welcher Art – haben, sind vom Training ausgeschlossen und dürfen sich nicht zur Trainingsgruppe gesellen.


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